Über uns
Aus der Region für die Region
Seit der Gründung vor mehr als 100 Jahren hat sich unser Unternehmen zu einem verlässlichen und kompetenten Agrar – Spezialisten entwickelt.
Ob Landwirt, Genossenschaft oder Verbraucher: unsere Kunden wissen, dass sie sich auf unser Know-how und unsere gute Beratung verlassen können.
Dank eines hochmodernen Fuhrparks sind wir in der Lage, jederzeit flexibel zu reagieren. Das garantieren auch unsere großen Lagerkapazitäten. Qualität steht dabei immer an erster Stelle.
Als mittelständisches Traditionsunternehmen sind wir fest in der Region verwurzelt und kennen unsere Kunden mit ihren spezifischen Anforderungen sehr genau. Rund 120 Mitarbeiter sind aktuell für Sie im Einsatz und stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.
Außerdem bieten wir jedes Jahr jungen Frauen und Männern die Möglichkeit, mit einer kaufmännischen Ausbildung in eine zukunftsträchtige Branche einzusteigen.
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Topnews
Erntehelfer aus Risikogebieten können sich sofort freitesten
Über die aktuellen Regelungen bei der Einreise von Saisonarbeitskräften hat Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner ihre Länderkolleginnen und -kollegen sowie die Verbände der Agrarwirtschaft informiert. Danach können sich Erntehelfer, deren Herkunftsland als Corona-Risikogebiet eingestuft ist, nach der Einreise unmittelbar von der an sich erforderlichen zehntägigen Arbeitsquarantäne freitesten.
Über die aktuellen Regelungen bei der Einreise von Saisonarbeitskräften hat Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner ihre Länderkolleginnen und -kollegen sowie die Verbände der Agrarwirtschaft informiert. Danach können sich Erntehelfer, deren Herkunftsland als Corona-Risikogebiet eingestuft ist, nach der Einreise unmittelbar von der an sich erforderlichen zehntägigen Arbeitsquarantäne freitesten. Genesene und geimpfte Personen sind den getesten Personen grundsätzlich gleichgestellt. Für sie endet die Quarantäne, sobald ein entsprechender Nachweis an die zuständige Behörde übermittelt wurde.
Mit Rumänien und Polen hat die Bundesregierung derzeit die wichtigsten Herkunftsländer der Erntehelfer als Risikogebiete eingestuft. Eine Reihe von Ländern, die zuvor Hochinzidenzgebiete waren, sind inzwischen Risikogebiete. Das gilt beispielsweise für die Ukraine, Estland, Nordmazedonien und Serbien. Zu den Hochinzidenzgebieten zählen weiterhin Kroatien, Slowenien und Litauen. Für Saisonarbeitskräfte aus diesen Ländern ist eine Freitestung von der Quarantäne erst ab dem fünften Tag ihres Aufenthalts in Deutschland möglich. Auch für Genesene und Geimpfte aus Hochinzidenzgebieten endet die Quarantänepflicht mit der Übermittlung eines Nachweises an die hiesige Behörde.
Wie aus dem Schreiben der Ministerin ferner hervorgeht, gelten die Anmelde-, Quarantäne- und Nachweispflichten nicht für Transportpersonal im Güter und Warentransport aus Risikogebieten. Haben sich diese Personen zuvor in einem Hochinzidenzgebiet aufgehalten, gilt die Anmeldepflicht ebenfalls nicht. Die Nachweispflicht kommt erst bei einen Aufenthalt von mehr als 72 Stunden zum Tragen. AgE
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Erntehelfer aus Risikogebieten können sich sofort freitesten
Über die aktuellen Regelungen bei der Einreise von Saisonarbeitskräften hat Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner ihre Länderkolleginnen und -kollegen sowie die Verbände der Agrarwirtschaft informiert. Danach können sich Erntehelfer, deren Herkunftsland als Corona-Risikogebiet eingestuft ist, nach der Einreise unmittelbar von der an sich erforderlichen zehntägigen Arbeitsquarantäne freitesten.
Über die aktuellen Regelungen bei der Einreise von Saisonarbeitskräften hat Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner ihre Länderkolleginnen und -kollegen sowie die Verbände der Agrarwirtschaft informiert. Danach können sich Erntehelfer, deren Herkunftsland als Corona-Risikogebiet eingestuft ist, nach der Einreise unmittelbar von der an sich erforderlichen zehntägigen Arbeitsquarantäne freitesten. Genesene und geimpfte Personen sind den getesten Personen grundsätzlich gleichgestellt. Für sie endet die Quarantäne, sobald ein entsprechender Nachweis an die zuständige Behörde übermittelt wurde.
Mit Rumänien und Polen hat die Bundesregierung derzeit die wichtigsten Herkunftsländer der Erntehelfer als Risikogebiete eingestuft. Eine Reihe von Ländern, die zuvor Hochinzidenzgebiete waren, sind inzwischen Risikogebiete. Das gilt beispielsweise für die Ukraine, Estland, Nordmazedonien und Serbien. Zu den Hochinzidenzgebieten zählen weiterhin Kroatien, Slowenien und Litauen. Für Saisonarbeitskräfte aus diesen Ländern ist eine Freitestung von der Quarantäne erst ab dem fünften Tag ihres Aufenthalts in Deutschland möglich. Auch für Genesene und Geimpfte aus Hochinzidenzgebieten endet die Quarantänepflicht mit der Übermittlung eines Nachweises an die hiesige Behörde.
Wie aus dem Schreiben der Ministerin ferner hervorgeht, gelten die Anmelde-, Quarantäne- und Nachweispflichten nicht für Transportpersonal im Güter und Warentransport aus Risikogebieten. Haben sich diese Personen zuvor in einem Hochinzidenzgebiet aufgehalten, gilt die Anmeldepflicht ebenfalls nicht. Die Nachweispflicht kommt erst bei einen Aufenthalt von mehr als 72 Stunden zum Tragen. AgE
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Erntehelfer aus Risikogebieten können sich sofort freitesten
Über die aktuellen Regelungen bei der Einreise von Saisonarbeitskräften hat Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner ihre Länderkolleginnen und -kollegen sowie die Verbände der Agrarwirtschaft informiert. Danach können sich Erntehelfer, deren Herkunftsland als Corona-Risikogebiet eingestuft ist, nach der Einreise unmittelbar von der an sich erforderlichen zehntägigen Arbeitsquarantäne freitesten.
Über die aktuellen Regelungen bei der Einreise von Saisonarbeitskräften hat Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner ihre Länderkolleginnen und -kollegen sowie die Verbände der Agrarwirtschaft informiert. Danach können sich Erntehelfer, deren Herkunftsland als Corona-Risikogebiet eingestuft ist, nach der Einreise unmittelbar von der an sich erforderlichen zehntägigen Arbeitsquarantäne freitesten. Genesene und geimpfte Personen sind den getesten Personen grundsätzlich gleichgestellt. Für sie endet die Quarantäne, sobald ein entsprechender Nachweis an die zuständige Behörde übermittelt wurde.
Mit Rumänien und Polen hat die Bundesregierung derzeit die wichtigsten Herkunftsländer der Erntehelfer als Risikogebiete eingestuft. Eine Reihe von Ländern, die zuvor Hochinzidenzgebiete waren, sind inzwischen Risikogebiete. Das gilt beispielsweise für die Ukraine, Estland, Nordmazedonien und Serbien. Zu den Hochinzidenzgebieten zählen weiterhin Kroatien, Slowenien und Litauen. Für Saisonarbeitskräfte aus diesen Ländern ist eine Freitestung von der Quarantäne erst ab dem fünften Tag ihres Aufenthalts in Deutschland möglich. Auch für Genesene und Geimpfte aus Hochinzidenzgebieten endet die Quarantänepflicht mit der Übermittlung eines Nachweises an die hiesige Behörde.
Wie aus dem Schreiben der Ministerin ferner hervorgeht, gelten die Anmelde-, Quarantäne- und Nachweispflichten nicht für Transportpersonal im Güter und Warentransport aus Risikogebieten. Haben sich diese Personen zuvor in einem Hochinzidenzgebiet aufgehalten, gilt die Anmeldepflicht ebenfalls nicht. Die Nachweispflicht kommt erst bei einen Aufenthalt von mehr als 72 Stunden zum Tragen. AgE


